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Mineraliensammlen - Rechtliches

Diesem Thema möchte ich doch auch einige Zeilen widmen, da ich sehr oft auf Börsen darauf angesprochen werde. Allgemein kann man sagen, dass Mineraliensammeln erlaubt (geduldet) wird, jedoch gibt es fundstellenspezifische Einschränkungen.

Da jedes Grundstück irgendjemandem gehört (auch noch so entlegene Berggipfel und Gletscherregionen) ist generell eine Zustimmung des Grundstückeigentümers nötig. Wer nur kurz gräbt und seine Fundstelle ordentlich (zugeschüttet und ohne Müll) hinterlässt, der sollte kaum auf Probleme stoßen.

 

Granatkogl

Viele Fundstellen sind touristisch sehr wichtig, so zB beim Granat im Ötztal, sodaß hier das Granatsammeln erlaubt ist. Schließlich bringen ja die Touristen auch Geld in die Region.

Es gab zwar schon Anstrengungen dem "bunten Treiben" Einhalt zu gebieten (inbesondere als es vor einigen Jahren zu einigen tödlichen Unfällen kam), jedoch ist es nach wie vor möglich mit Hammer und Meißel seinem Hobby nachzugehen.

mineralien sammeln
Harte Meißelarbeit ist am Granatkogl noch erlaubt!

Habachtal

Das Habachtal liegt zum Großteil im Nationalpark Hohe Tauern. Es ist zwar generell nicht verboten Mineralien zu sammeln, jedoch Großteils nur mit Einschränkungen möglich. Auch hier gilt wieder, dass der Mineraliensammler ja doch auch ein gern gesehener Tourist ist und ohne Sammler wäre es im Habachtal wirklich ruhig.
Man unterscheidet im Nationalpark drei verschiedene Zonen:

Außenzonen

Hier ein Auszug aus § 4 des Salzburger Nationalparkgesetzes:
".... (2) In der Außenzone sind folgende Maßnahmen - soweit sich aus Abs. 3 und 4 nicht
anderes ergibt - nur mit einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig...
...der Abbau von Mineralien und Versteinerungen, ausgenommen der Abbau außerhalb bewirtschafteter Almflächen sowie außerhalb eines Bereiches von 50 m beiderseits gekennzeichneter Wege und Steige unter Verwendung von höchstens Handhämmern und -meißeln..."

Zu gut Deutsch heißt das jetzt, dass Sie in der Außenzone, mit Ausnahme von einem Streifen von je 50 m von gekennzeichneten Wegen durchaus Mineralien sammeln können.

Kernzonen:

Hier ist nur das "aufheben und mitnehmen kleiner, freiliegender Mineralien" erlaubt.

Sonderschutzzonen:

Hier ist jede Sammlertätigkeit verboten!

Sollten Sie überraschenderweise doch eine große offene Kluft finden, bleibt ihnen theroretisch nur die Möglichkeit des Ansuchens zur Durchführung von "...Maßnahmen, die der wissenschaftlichen Forschung dienen..."

Sollten sie sich noch genauer informieren wollen können sie sich den Gesetzestext vom offiziellen Server des Nationalpark Hohe Tauern hier herunterladen.

 

DAS SMARAGDBERGWERK UND DER SEDL LIEGEN IN DER AUSSENZONE DES NATIONALPARKS!!!

 

 

Verkaufsbedingungen

Da ich meine Mineralien an interessierte Sammler verkaufe, gibt es auch Geschäftsbedingungen. Diese erfahren Sie hier.

 

Rechtliches zu dieser Homepage  
   

Bitte beachten Sie, daß ich keine wie immer geartete Haftung für Ihre Sammlertätigkeit übernehmen kann. Dies beinhaltet sowohl bergsteigerische Risiken als auch rechtliche Probleme die daraus entstehen könnten.

Ich übernehem keine Haftung für angeführet Links. Es ist mir nicht möglich die jeweils gelinkten Seiten laufend auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Beachten Sie bitte auch diesen Disclaimer:

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Last Update: 24-Mar-2004